Wie kann ich eine Private Krankenversicherung kündigen? Diese Frage stellt sich im Alltag in nur wenigen Situationen. Ein Grund wäre die Rückkehr in die GKV – etwa aufgrund der Tatsache, dass das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze gefallen ist oder weil Selbstständige zu Arbeitnehmern werden. Auch möglich ist der Wechsel zu einem anderen Versicherer, der einen identischen Schutz – nur einfach günstiger – anbietet. In beiden Fällen muss der Vertrag bei der bisherigen PKV beendet werden. Nur wie läuft eine Kündigung in der Privaten Krankenversicherung ab? Eines vorweg: Der Gesetzgeber räumt der Kündigung der privaten Versicherung einen ganz besonderen Stellenwert ein.
Austritt Private Krankenversicherung: Der übersichtliche Faktencheck
- Private Krankenversicherung kündigen immer schriftlich
- Kündigungsfrist Private Krankenversicherung einhalten (meist 3 Monate)
- Austritt PKV bei Beitragserhöhung möglich (Sonderkündigung)
- Erhöhung PKV Selbstbeteiligung erlaubt Sonderkündigung
- Privatversicherte müssen neue Krankenkasse nachweisen
Keine PKV Kündigung bei internem Wechsel nötig
Inhaltsverzeichnis
1. PKV kündigen & zu anderer PKV wechseln?
Die Kündigung eines privatrechtlichen Vertrags ist in der Praxis unkompliziert. Einfach ein Kündigungsschreiben aufsetzen, alle Daten zum Vertrag zusammenfassen, abschicken – fertig. Für die Private Krankenversicherung dürfen Versicherte die Kündigung nicht auf die leichte Schulter nehmen. Hintergrund: Hier muss der Versicherungsnehmer einige Punkte berücksichtigen.
Zu den wichtigen Aspekten gehört die allgemeine Versicherungspflicht. Letztere existiert seit 2009 und erfasst alle Personen mit inländischem Wohnsitz. Einfach die bestehende PKV kündigen, ohne in eine neue Private Krankenversicherung wechseln zu wollen, geht nicht, da Privatversicherte – um die PKV Kündigung wirksam werden zu lassen – die Anschlussversicherung nachweisen müssen. Auf was ist beim Private Krankenkasse kündigen weiter zu achten?
Die ordentliche Kündigung der PKV
In aller Regel werden die Verträge in der PKV für die Dauer von 12 Monate abgeschlossen – und verlängern sich stillschweigend. Um aus dem Tarif auszusteigen, muss der Versicherte den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen. An diesem Punkt wird allgemein von einer ordentlichen Kündigung der privaten Versicherung gesprochen. Die Kündigungsfrist wird vertraglich geregelt, liegt im Allgemeinen – auch nach den Musterbedingungen des PKV Verbands – aber bei drei Monaten zum Ende der Versicherungsperiode.
Ob die Versicherungsperiode/das Versicherungsjahr mit dem Wechsel des Jahres endet, kann in der Praxis variieren. An diesem Punkt werden privat Versicherte nicht daran vorbeikommen, einen Blick in den Vertrag bzw. die geltenden Bedingungen zu werfen. Nicht jede Versicherung lässt beides zusammenfallen. Ende das Versicherungsjahr mit dem 31. Dezember und sind drei Monate Kündigungsfrist vorgesehen, muss bis 30. September die PKV gekündigt werden.
Sonderkündigung nach Beitragserhöhung
Die Beitragserhöhung PKV oder die Anhebung des Selbstbehalts sind Augenblicke, in denen einige Privatpatienten ihre PKV hinterfragen – und eventuell gern den Versicherer wechseln würden. Der Gesetzgeber hat über § 205 VVG hierzu entsprechende gesetzliche Möglichkeiten ins Versicherungsrecht eingebaut.
Geht einem Privatversicherten die Mitteilung über die Leistungs-/Beitragsanpassung zu, bleiben mit Zugang der Benachrichtigung zwei Monate für die Kündigung, die mit dem Zeitpunkt der Vertragsänderung wirksam wird.
Video erklärt es: So geht der Tarifwechsel!
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Mehr InformationenTarifwechsel ist manchmal besser!
Ein Versicherungswechsel ist die erste Reaktion auf die Mitteilung, dass der Beitrag angehoben wird. Privatversicherten ist an diesem Punkt zu etwas Ruhe zu raten. Der Eintritt ins Kollektiv bei einer neuen Krankenkasse ist nur eine Option. Durch die Tatsache, dass ein Teil der Altersrückstellungen auf dem Spiel steht und erneute Gesundheitsfragen drohen, macht sich für privat Versicherte oft der interne Tarifwechsel beim bisherigen Versicherer bezahlt.
Diese Möglichkeit lassen Versicherte teils einfach ungenutzt. Dabei haben sie nach § 204 VVG das Recht dazu – und können bei gleicher Leistung mitunter deutlich sparen. Wichtig ist, den Tarifwechsel nicht unüberlegt anzuschieben. Der PKV Vergleich gehört zu den Grundvoraussetzungen, um sich zum Angebot ein Bild zu machen. Aber Achtung: Fehler bei der Eingabe wichtiger Daten werden teuer. Deshalb alle Angaben noch einmal prüfen!
2. PKV kündigen & zurück in die GKV wechseln?
Statt innerhalb der Privaten Krankenversicherung nach einer Alternative zu suchen, ziehen es Privatpatienten mitunter vor, einfach den Wechsel PKV GKV anzustreben. Dieser Schritt ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Betroffene müssen wieder versicherungspflichtig werden oder können sich – etwa im Fall der Selbständigkeit – für den Weg über die Familienversicherung des gesetzlich versicherten Ehepartners entscheiden.
In beiden Fällen sind Versicherte nicht an die Regeln zur ordentlichen Kündigung aus dem PKV Vertrag gebunden. Nach § 205 Abs. 2 VVG kann der Privatversicherte die PKV kündigen – und zwar bis drei Monate rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht.
Zu beachten ist auch hier, dass Rückkehrer in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die neue Krankenversicherung nachweisen müssen. Es bleiben dafür zwei Monate Zeit. Nur dann wird die Private Krankenversicherung Kündigung wirksam.
3. Sonderfall Auswandern: Was passiert in diesem Fall?
Bisher ging es darum, wie die Private Krankenversicherung bei einem Versicherungswechsel oder der Rückkehr in die GKV gekündigt wird. Was passiert, wenn Privatversicherte ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen? Hier spielen unterschiedliche Sachverhalte eine Rolle.
Grundsätzlich setzt sich der Vertrag einer Privaten Krankenversicherung fort, wenn der neue Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der EU oder des EWR liegt. Diese Regelung wird bereits vom PKV Verband in den Musterbedingungen verankert. Privatversicherte genießen damit die Leistungen der PKV auch nach dem Auswandern.
Aber: Jeder Versicherungsnehmer muss sich im Klaren darüber sein, dass im Ausland andere Regeln im Hinblick auf die Krankheitskostenvorsorge gelten. Ein Beispiel ist die Schweiz. Hier gilt für alle Personen eine Versicherungspflicht in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Private Verträge weiten diesen Schutz aus. Es kann passieren, dass Auswanderer durch die nationalen Gesetze gezwungen werden, in die gesetzliche, zentrale Krankenversicherung einzutreten.
Sobald der neue Wohnsitz außerhalb der EU/dem EWR-Raum liegt, endet der Vertrag in aller Regel.