Aus Sicht der Versicherten sprechen diverse Vorteile – wie die Private Krankenversicherung Leistungen – für die PKV. Gerade die Wartezeit beim Haus- oder Facharzt spielt für die Entscheidung zum Systemwechsel am Ende eine genauso große Rolle wie die Möglichkeit, den Beitrag zu steuern. Was viele Verbraucher nicht wissen: Wer sich einmal für einen Leistungskatalog in der PKV entscheidet, hat darauf Anspruch. Die Versicherer können die Rahmenbedingungen der Verträge nicht einfach einseitig ändern. Es kommt letztlich darauf an, die richtige Entscheidung zu treffen.
Leistung Private Krankenversicherung: Ein erster Überblick
- Standardleistungen in wenigen brancheneinheitlichen Tarifen
- Kompakttarife werden mit fixiertem Leistungsportfolio angeboten
- Modultarife erlauben Flexibilität in einzelnen Bereichen
- Sehr hohe Leistungsdichte beeinflusst Beitrag
- PKV bietet Erstattung bei Zahnersatz bis 100 Prozent
- Komfortleistungen wie 1-Bettzimmer möglich
- Beitragsrückerstattung reduziert finanzielle Belastung
Inhaltsverzeichnis
1. Die wichtigsten Leistungen der PKV im Überblick
In der GKV sind die Leistungen der Krankenkassen zu einem hohen Prozentsatz zentral für alle Kassen vorgegeben. Der Nachteil: Kassenpatienten haben keinen Rechtsanspruch auf einzelne Leistungen. Werden diese – etwa durch den Gemeinsamen Bundesausschuss – gestrichen, bleibt nur das Selbstzahlerprinzip.
In der Privaten Krankenversicherung werden die Leistungen für jeden Versicherten vertraglich fixiert. Und solange der Vertrag aufrecht erhalten wird, kann der Anspruch nicht einfach vom Versicherer verwehrt werden. Grundsätzlich lassen sich an dieser Stelle verschiedene Bereiche voneinander trennen:
- Ambulante Behandlungen
- Stationäre Behandlungen
- Zahnarztbehandlung/Zahnersatz
- Sonstige Leistungen
Innerhalb dieser Bereiche ist das Leistungsspektrum, welches die Tarife der einzelnen Versicherer abbilden umfangreich und komplex. Welche Leistungen sollten in einer privaten Versicherung enthalten sein?
3,5-facher GOÄ & Zahnbehandlung sind wichtig
Generell ist anzuraten, mindestens eine Kostenübernahme bis zum 3,5-fachen Steigerungssatz sowie Zahnbehandlungen mit einer Erstattung von 90 Prozent der Behandlungskosten zu versichern. Beim Thema Zahnersatz sollte der Tarif nicht unter den Erstattungen in der GKV liegen. Parallel ist zu überlegen, ob das 2-Bettzimmer nicht zum Minimum bei einem stationären Aufenthalt werden sollte. Die gesetzliche Versicherung sieht hier beispielsweise ein Mehrbettzimmer vor, dass durchaus für Stress sorgen kann.
Und auch beim Thema Vorsorge ist Augenmaß gefragt. Hier ist anzuraten, das Niveau der gesetzlichen Krankenkassen nicht zu unterschreiten. Zu den elementaren Leistungen jeder PKV gehören am Ende also:
- Die hochwertige Erstattung ambulanter Behandlungsleistungen
- Eine adäquate Unterbringung bei stationären Aufenthalten
- Die Erstattung für Zahnersatz
- Kostenübernahmen für Heil-/Hilfsmittel und Psychotherapie
- Erstattungen für den Krankentransport
- Die Übernahme von Vorsorgemaßnahmen.
2. Ambulante Heilbehandlungen
Als ambulant werden alle Maßnahmen zur:
- Erkennung
- Vorbeugung
- Behandlung
- Linderung
einer Erkrankung beschrieben, die nicht mit einer Unterbringung, Pflege und Versorgung innerhalb eines Klinikbetriebs einhergehen. Unter diese Definition fallen unter anderem der Haus- und Facharztbesuch oder die Behandlung einer Zahnkaries beim Zahnarzt.
Wichtig: Während im Fall der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) das Hausarztprinzip greift, genießen Privatversicherte häufig das Privileg der freien Arztwahl. Somit kann jeder Facharzt konsultiert werden. Auch Privatkliniken werden von der Privaten Krankenversicherung erstattet.
Kostenerstattung ambulant meist bei 100 Prozent
Ambulante Heilbehandlungen sind letztlich eines der wichtigen Leistungssegmente in jedem PKV Tarif. Kernelement der Privaten Krankenversicherung ist in diesem Zusammenhang die Kostenerstattung für erhaltene Leistungen. Erstattet werden allgemein jene Behandlungen, deren Abrechnung auf der Gebührenordnung und den geltenden Steigerungsfaktoren beruht. Neben der Behandlung erstattet die PKV auch Arznei-, Heil- und Hilfsmittel – sofern diese ärztlich verordnet werden. Die Erstattungshöhe variiert von Tarif zu Tarif, schlägt die gesetzliche Versicherung aber meist.
Obwohl Zahnbehandlungen ebenfalls ambulant durchgeführt werden, basiert deren Abrechnung auf einer eigenen Gebührenordnung. In den PKV Tarifen stellen der Zahnersatz bzw. Zahnersatz oder Prophylaxe einen eigenen Leistungsbereich dar. Die Private Krankenkasse bietet die Chance, diese Leistungen auf einem erheblich höheren Niveau als im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abzusichern. Entsprechend des Tarifs wird die Erstattung der Gebühren bis zur vorgesehenen Höhe übernommen – bis hin zu Laborleistungen.
3. Stationäre Behandlungen
In den Bereich der stationären Behandlung fallen alle PKV Leistungen, die sich rund um einen Klinikaufenthalt drehen. Auch hier gilt die bereits angesprochene Wahlfreiheit. Patienten können sich für das Krankenhaus frei entscheiden – und haben so mitunter die Möglichkeit, in einer Spezialklinik behandelt zu werden.
Krankenhausaufenthalte werden direkt abgerechnet
Natürlich gilt auch bei einem Klinikaufenthalt vom Grundsatz her das Prinzip der Kostenerstattung. Privatversicherter und Klinik schließen einen Behandlungsvertrag – die Private Krankenversicherung Kosten werden so nicht zur Herausforderung für den Patienten. Gerade bei komplexeren – und damit teuren Sachverhalten – kann in der Praxis von diesem Prinzip abgewichen werden. Die PKV und das Krankenhaus rechnen dann direkt ab.
Im Krankhaus umfassen die Private Krankenversicherung Leistungen unter anderem:
- 1-Bettzimmer oder 2-Bettzimmer
- Behandlung durch den Chefarzt
- Krankenhaustagegeld.
Letzteres ist in Premiumtarifen nicht selten mitversichert, kann im Zuge einer Aufwertung der eigenen Absicherung zusätzlich in Tarife aus den unteren Leistungssegmenten zugebucht werden.
Wichtig: Sofern eine Private Krankenversicherung Kinder für den Nachwuchs abgeschlossen wird, sollte auf die Rooming-in-Option geachtet werden. Diese sichert die Unterbringung eines begleitenden Elternteils bei Kindern bis zu einem bestimmten Alter ab.
4. Schwangerschaftsleistungen
Werdende Mütter haben Anspruch auf verschiedene Vorsorgeuntersuchungen, wie:
- Ultraschall
- Feindiagnostik
- Röteln-Test
- Blutuntersuchungen
Die medizinisch notwendigen Leistungen werden von der Privaten Krankenversicherung in der Regel übernommen. Ob darüber hinaus zusätzliche Leistungen bei Schwangerschaft erstattet werden oder Leistungen der Private Krankenversicherung Elternzeit begünstigen, richtet sich nach Tarif und Versicherer.
Leistungen können variieren
Leider bleiben die Musterbedingungen des PKV Verbandes an diesem Punkt eher vage. Dem privat Versicherten hilft nur der Blick ins Leistungsverzeichnis zum jeweiligen Tarif. Einige Versicherer bieten umfangreiche Leistungen in der Pränataldiagnostik sowie der Geburtsvorbereitung an – während in anderen Tarifen dieser Bereich in Teilen aus den Leistungen ausgeklammert wird.
5. Zusatzleistungen
Die PKV Leistung kann weit über das Niveau der gesetzlichen Krankenkassen hinaus gehen. Privatversicherte kommen bei vielen Versicherungen zudem in den Genuss diverser Zusatzleistungen. Diese können Mehrleistungen darstellen – wie die Übernahme alternativer Heilmethoden – oder eher im Bereich der Serviceleistungen angesiedelt sein.
Wichtig: Die Erstattung alternative Heilmethoden ist keine verbindliche PKV Leistung. Vielmehr setzen Versicherer für die Erstattung voraus, dass die Verordnung medizinisch notwendig und von der Schulmedizin anerkannt (oder als erfolgversprechend bewertet) ist. Daher ist Privatversicherten anzuraten, vor Behandlungsbeginn die Erstattungsfrage mit der Privaten Krankenversicherung zu klären.
Letztere umfassen beispielsweise:
- Gesundheitstelefon/Gesundheitsportal
- Auslands-Notruf
- Hilfe bei Fragen zur Abrechnung
- Hotline bei Fragen zu Diagnose-/Behandlungsfehlern
- Hilfsmittelservice
- Serviceleistungen bezüglich Zweitmeinung.
Welche Leistungen angeboten werden variiert von Versicherer zu Versicherer.
Eine weitere Sonderleistung, die in Verträge eingebaut werden kann, ist die Beitragsrückerstattung – kurz BRE – für leistungsfreie Zeiträume. Muss die PKV in einem Versicherungsjahr keine Erstattung vornehmen, gibt es einen Teil der gezahlten Prämie zurück.
6. Jetzt Tarifrechner nutzen & Leistungsumfang selbst definieren!
Private Krankenversicherer bieten umfassende Leistungen in den einzelnen Behandlungsbereichen an. Und wie sich leicht nachvollziehen lässt, ist das Niveau der Leistungen in der PKV oft höher als in der GKV. Die Herausforderung: Mit jedem zusätzlichen Leistungssegment steigt der Beitrag. Privatversicherte müssen sich für ein optimales Verhältnis aus Prämie und Absicherung entscheiden. Hier hilft der persönliche PKV Vergleich weiter.