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Private Krankenversicherung wechseln: Alle Infos!

In die Private Krankenversicherung wechseln ist in verschiedenen Situationen möglich. Arbeitnehmer müssen genau aufs Einkommen schauen, Beamte oder Selbstständige haben deutlich weniger Hürden zu überwinden. Können Privatversicherte aber so einfach ihren Versicherer wechseln? In der Praxis ist der Eintritt in einen neuen Tarif ohne Weiteres möglich. Wer als hier aber nicht genau hinschaut und sich Gedanken zum Versicherungswechsel macht, gewinnt kaum etwas. Im Gegenteil: Am Ende droht das PKV wechseln sehr teuer zu werden. Denn gerade die Altersrückstellungen und das Thema Risikozuschlag sind echte Hindernisse.

Wechsel Private Krankenversicherung: Der übersichtliche Faktencheck

  • Vertragsfreiheit erlaubt Versicherungswechsel
  • Neue Vollversicherung muss nachgewiesen werden
  • Private Krankenkasse kündigen, wenn neuer Versicherer zusagt
  • Wechsel gefährdet Altersrückstellungen älterer Versicherungsnehmer
  • Mitnahme der Rückstellungen nur auf Basistarif-Niveau
  • Gesundheitsprüfung für neuen Vertrag
  • Zahnstaffel bei Versicherungswechsel beachten
Achtung: Bitte prüfen Sie, dass die eingegebenen Daten korrekt und vollständig sind. Ansonsten kann leider kein Vergleich erstellt werden.

1. Private Krankenversicherung wechseln: So geht es!

Was treibt Privatversicherte dazu, über einen Wechsel des Anbieters nachzudenken? Wer die PKV aufmerksam beobachtet, macht mehrere Ursachen als Wechselgrund aus. Sehr oft geht es hierbei darum, Fehler beim Eintritt in die PKV zu korrigieren. In der Vergangenheit haben verschiedene Versicherer mit sehr günstigen Einsteigertarifen gearbeitet. Das Problem: In der Branche als „Billigtarife“ bezeichnet, waren die Leistungen mitunter lückenhaft. Und diese Tarife sind für die Versicherten nach und nach immer teurer geworden.

Beitragsanpassungen sind ein wichtiger Grund, warum Versicherte die Private Krankenversicherung wechseln wollen. Das erklärte Ziel: Mit dem Eintritt in eine neue Versicherung soll – bei adäquater Absicherung – gespart werden.

Ein Versicherungswechsel ist recht einfach

Die Möglichkeit zum Wechsel von Versicherer zu Versicherer ist in jedem Fall da. Und der Ablauf ist alles andere als kompliziert.

  • Schritt 1 – Anbietersuche: Wer den Versicherer hinter der Privaten Krankenversicherung wechseln will, muss sich zuerst nach einer neuen PKV umsehen. Über den Tarifrechner lässt sich ein Vergleich erstellen, der zu den persönlichen Lebensbedingungen Dieser Aspekt ist wichtig, da sich Beiträge und Zuschläge in der Privaten Krankenkasse nach biometrischen Faktoren richten.
  • Schritt 2 – Risikovoranfrage: Niemand kauft gern die Katze im Sack. Um zu erfahren, was im Detail auf den Versicherten mit dem Wechsel zukommt, ist der zweite Schritt die Risikoanfrage. Hiermit wird geklärt, zu welchen Konditionen der Versicherer den Vertrag zustande kommen lässt.
  • Schritt 3 – Abschluss des neuen Vertrags: Privatversicherte haben Sorge zu tragen, dass der Übertritt von einem Versicherer zu einer anderen Gesellschaft reibungslos abläuft. Letztlich gilt in Deutschland seit 2009 eine allgemeine Versicherungspflicht. Beginn der neuen PKV und das Erlöschen des alten Vertrags werden aufeinander abgestimmt.
  • Schritt 4 – Kündigung der alten PKV: Dem bisherigen Versicherer wird schriftlich gekündigt. Nach § 205 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) muss nachgewiesen werden, dass eine neue Vollversicherung besteht. Hierfür hat der Versicherte zwei Monate Zeit. Ohne diesen Nachweis wird die Kündigung rechtlich nicht wirksam.

Ein PKV Wechsel ist also nicht unmöglich. Warum ist dieser Schritt für einen Teil der Privatversicherten dennoch so schwierig?

Schuld sind mehrere Aspekte, wie:

  • Altersrückstellungen
  • Gesundheitszustand
  • Eintrittsalter

Doch so gehen die Altersrückstellungen verloren

Die Altersrückstellungen werden unter anderem aufgrund gesetzlicher Regelungen gebildet und sollen einen dramatischen Beitragsanstieg im Alter verhindern. Das Problem: Privatpatienten, die bereits vor 2009 in die PKV eingetreten sind, können beim Unternehmenswechsel diese Rückstellungen nicht mitnehmen. Versicherte, die später einer Privaten Krankenversicherung beigetreten sind, dürfen die Altersrückstellungen nur in Höhe des Basistarifs übertragen. Die Folge: Gerade langjährige Versicherungsnehmer verlieren einen Teil dieser Ansprüche.

Wer die PKV wechseln will, muss sich beim neuen Versicherer wieder einer Gesundheitsprüfung stellen. Sind in der Vergangenheit Leiden aufgetreten oder haben sich eventuell chronische Erkrankungen entwickelt, sind Risikozuschläge – bis in zu Leistungsausschlüssen denkbar. Und aufgrund des Eintrittsalters ist von Haus aus nicht mit der besten Position für den Versicherungswechsel zu rechnen.

2. PKV Tarif beim bestehenden Versicherer wechseln

Der Gedanke, etwa im Fall einer Beitragsanpassung, einfach den Versicherer zu wechseln, liegt nahe. In anderen Bereichen ist dieser Schritt nicht nur legitim – sondern unproblematisch. Aufgrund der genannten Sachverhalte werden ältere und langjährige Privatversicherte de facto an ihre Versicherung gebunden – wenn sie beispielsweise die Altersrückstellungen nicht verlieren wollen. Bleibt dieser Personengruppe damit keine Möglichkeit, sich auf die Beitragsentwicklung einzuwirken?

Wechsel in neue Tarife beim selben Versicherer

Doch – über den internen Tarifwechsel. Der Gesetzgeber hat mit § 204 VVG diese besondere Möglichkeit geschaffen. Hintergrund: Private Krankenversicherer unterhalten nicht nur ein oder zwei Tarife. Während einige Tarifmodelle vom Markt verschwinden, werden neue PKV Tarife aufgelegt – mit neuen Tarifierungsbedingungen.

Der interne Wechsel in der Privaten Krankenversicherung – aus einem geschlossenen in einen offenen Tarif – kann für einen Bestandskunden durchaus Vorteile finanzieller Natur haben.

Video: So funktioniert ein Tarifwechsel beim Versicherer!

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Achtung: Dieser Form des PKV Wechsel ist durchaus komplex und für Laien nur bedingt allein durchführbar. Fehler zeigen sich mitunter erst mittel- bis langfristig, haben dann aber teils dramatische Folgen. Mit dem PKV Vergleich auf Versicherungen-online.de können Sie Ihre Daten und Wünsche festhalten und ein Experte wird sich bei Ihnen melden und Ihnen sagen, was möglich ist – komplett kostenlos & unverbindlich.

Der Vorteil des Tarifwechsels liegt einerseits in der Mitnahme von Altersrückstellungen begründet. Ein zweiter Aspekt betrifft die Tatsache, dass Gesundheitsprüfung oder Risikozuschläge nur drohen, wenn der neue Tarif höhere Leistungen beinhaltet. Ist das Leistungsniveau identisch, gibt es keine Gesundheitsprüfung. Selbst für den Fall, dass der neue Tarif höhere Leistungsbestandteile enthält, sind Gesundheitsprüfung und Zuschläge nur für die höheren Leistungen erlaubt.

Wichtig: Bis Ende 2012 existierten in der PKV Tarife mit geschlechterspezifischer Tarifierung (sogenannte Bisex-Tarife). Heute werden nur noch Unisex-Tarife angeboten. Versicherte in Bisex-Tarife müssen sehr genau prüfen, ob sich der Tarifwechsel in die Unisexvariante lohnt.

3. So wechseln Sie von der GKV zur PKV

Sie wollen nicht innerhalb der PKV wechseln oder von einem zum anderen Anbieter? Für Sie ist es wichtig zum ersten Mal überhaupt in die Private Krankenversicherung zu wechseln? Kein Problem, dann erhalten Sie hier von uns die nötigen Informationen um einschätzen zu können, ob der Private Krankenversicherung Wechsel von der GKV in die PKV das Richtige für Sie ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie selbständig, Beamter, Angestellter, Student oder Freiberufler sind.

Generell gilt: Entscheiden Sie weise und überstürzen Sie die Wahl nicht. Den richtigen Tarif zu finden ist wichtig, denn in der PKV wählen Sie zwischen Leistungen, Zusatzelementen und vielem mehr. Ihr Einkommen spielt bei der Beitragsberechnung keine Rolle – stattdessen geht es um Alter, Gesundheit und eben genannte Leistungen. Werfen wir nun einen Blick auf die Personengruppen und ihre individuellen Voraussetzungen um in die Private Krankenversicherung wechseln zu können.

Personengruppen der PKV

Arbeitnehmer bzw. Angestellte haben grundsätzlich nur eine einzige Voraussetzung zu erfüllen, damit ein Private Krankenversicherung Wechsel stattfinden kann – sie müssen die Jahresarbeitsentgeltgrenze, kurz JAEG, überschreiten. Diese liegt aktuell bei 69.300 Euro brutto im Jahr bzw. 5.775,00 Euro im Monat (Stand 2024). Sobald dieser Betrag erreicht ist, kann der Wechsel in die PKV ins Auge gefasst werden.

Beamte haben die freie Wahl, ob sie sich lieber freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Der Private Krankenversicherung Wechsel hat für verbeamtete Menschen aber besondere Vorteile, da der Dienstherr hier eine sogenannte Beihilfe leistet. Durch diese wird eine PKV meist so günstig, dass es ein Fehler wäre, diese nicht zu wählen. Ein Wechsel ist hier an keine Vorraussetzungen geknüpft und jederzeit möglich.

Wer selbständig tätig oder Freiberufler ist, kann sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und ohne weitere Voraussetzungen in die Private Krankenversicherung wechseln. Dabei profitieren vor allem gut verdienende Selbständige hiervon, da sich die Beiträge in der PKV anders als in der GKV nicht nach dem Gehalt, sondern nach dem Gesundheitszustand, den Leistungen und dem Alter richten. Aber auch wenn das Gehalt geringer ist, entlastet die Private Krankenversicherung teilweise enorm – das liegt vor allem am recht hohen Grundbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung.

Sollten Sie als Student in die Private Krankenversicherung wechseln wollen, ist dies ohne Probleme möglich. Wichtig ist nur, dass Sie dies innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn des Studiums tun. Vor allem für Kinder von Beamten ist dies durchaus lukrativ. Aber auch alle anderen Studenten können durch verbesserte Leistungen und günstige Tarife profitieren. Hierbei muss aber bedacht werden, dass nach dem Studium ein Wechsel zurück in die GKV anstehen könnte, wenn die JAEG nicht überschritten wird.

4. Jetzt Private Krankenversicherung wechseln & Geld sparen

Die Lebensbedingungen der Versicherten können sich ändern. Und damit auch die Ansprüche an die PKV. Beitragsanpassungen – und die damit verbundene Verteuerung des Tarifs – sind ein weiterer Grund für den PKV Wechsel. Dieser Schritt hilft beim Sparen, kann aber auch zum Bumerang werden. Ohne Planung wird der Wechsel zum Fiasko. Ein PKV Vergleich gehört immer dazu. Und die richtigen Schlussfolgerungen ziehen Privatversicherte nur, wenn alle Daten korrekt sind. Deshalb unbedingt alle Eingaben noch einmal auf Fehler prüfen.

5. Kann ich auch zurück in die GKV wechseln?

Gerade für gesunde Interessenten sind die Vorteile der PKV verlockend. Gibt es am Ende vielleicht sogar einen Weg für die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse? Der Wechsel PKV GKV ist ein nicht ganz einfaches Themengebiet. Chancen auf eine Rückkehr können sich Angestellte ausrechnen, deren Einkommen nicht zu deutlich über der JAEG liegt. Der Grund: Sobald die Einkünfte unter diese Grenze fallen, muss sich wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert werden. Und es gibt einige legale Mittel, um dieses Ziel zu erreichen. Andere Personengruppen, wie zum Beispiel Rentner, könnten dagegen nicht einfach in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

Selbständige müssen in Anstellung oder Arbeitslosigkeit

Mehr Hindernisse müssen privat versicherte Selbstständige überwinden. Hier führt der Weg zurück zur gesetzlichen Versicherung nur über die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, einen ALG-I-Anspruch oder die beitragsfreie Familienversicherung.

Wichtig: Der Gesetzgeber hat ins SGB V eine Hürde für alle Privatversicherten eingebaut, die das 55. Lebensjahr vollenden. Ab diesem Zeitpunkt ist der Übertritt von der Privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit erheblichen Mühen und nur unter besonderen Rahmenbedingungen möglich – selbst wenn Betroffene die Versicherungspflichtgrenze wieder unterschreiten.

FAQ: 3 wichtige Fragen & Antworten

1. Was passiert mit den Altersrückstellungen beim Private Krankenversicherung wechseln?

Die Altersrückstellungen verschwinden nicht – weder beim Wechsel innerhalb des Versicherers, noch beim Wechsel des Versicherers. Wer beim selben Anbieter bleibt und nur den Tarif wechselt, kann die Rückstellungen meist ohne Probleme komplett behalten. Der Grund, warum die Altersrückstellungen beim Private Krankenversicherung wechseln zu einem anderen Anbieter meist nicht komplett mitgenommen werden können, liegt darin begründet, dass diese vom jeweiligen Anbieter angespart und verzinst werden. Immerhin hat der Gesetzgeber dafür Sorge getragen, dass seit dem 1. Januar 2019 ein „erheblicher“ Teil „mitgenommen“ werden kann. Der Rest kommt der Versichertengemeinschaft des vorigen Anbieters zugute.

Mitgenommen werden darf der Teil, der dem Umfang des Basistarifs entspricht. Dieser Tarif ist gesetzlich vorgeschrieben bei allen PKV-Anbietern.

2. Muss ich zurück in die GKV wenn ich unter der JAEG bleibe?

Ja. Sollten Sie zu einem Zeitpunkt Ihrer Anstellung regelmäßig unter die JAEG fallen (Stand 2024: 69.300 Euro), müssen Sie zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

3. Kann ich beim Wechsel das Sonderkündigungsrecht nutzen?

Eine „außerordentliche Kündigung“ ist immer dann möglich, wenn Ihr Vertragspartner – also die Versicherung – Bedingungen am Vertrag ändern möchte. In den meisten Fällen trifft dies bei den Beitragsanpassungen zu. Sollten Sie also eine Beitragserhöhung erhalten, können Sie bis spätestens einen Tag vor Eintritt dieser Änderung eine Kündigung aussprechen. Beachten Sie aber, dass Sie aufgrund der Krankenversicherungspflicht in Deutschland bereits eine Nachfolgeversicherung vorweisen müssen – ansonsten wird die Kündigung nicht angenommen.

Weitere Gründe für eine „außerordentliche Kündigung“ sind:

  • Fallen unter die JAEG
  • Eintritt in die gesetzliche Familienversicherung
  • Änderung an den Leistungen

Fazit: Der Tarifwechsel innerhalb der eigenen PKV macht Sinn

Das Thema Wechsel in Private Krankenversicherung ist präsent. Wie sieht es mit dem Versicherungswechsel aus? Privat Versicherte können ihre Versicherung einfach wechseln. Dieser Schritt wirkt aber nur im ersten Moment einfach. Gerade für ältere Versicherungsnehmer oder langjährige Privatversicherte steht – in Form der Altersrückstellungen – beim Versicherungswechsel so einiges auf dem Spiel. In dieser Situation macht sich der Wechsel Private Krankenversicherung innerhalb des Unternehmens – also ein Tarifwechsel nach § 204 VVG – bezahlt. Hierdurch bietet sich nicht nur die Möglichkeit zum Sparen. Versicherte können auch im Hinblick auf die Leistungen Weichen neu stellen. Jedem Privatpatienten muss klar sein, wie die Konsequenzen dieses Schritts aussehen. Ohne die richtige Vorbereitung droht das Ganze zu einem Fehlschlag zu werden.
Niclas Heike

Niclas Heike interessiert sich seit Jahren für Themen rund um den Versicherungsschutz und recherchiert leidenschaftlich gern zu diesen Themen. Seine Themenbereiche sind vor allem Unfallversicherungen und Berufsunfähigkeit. Korrekte Tarife und faire AGB sind ihm dabei besonders wichtig.

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