• Ausgezeichnete Tarife
  • Unabhängiger Vergleich

DBV Krankenversicherung Antrag

Welche Hürden und Hindernisse tauchen im DBV Krankenversicherung Antrag auf? Diese Frage stellt sich im Alltag immer wieder. Gerade wer bisher keine Erfahrungen mit der DBV Krankenversicherung hat, macht sich Gedanken. Generell ist der Antrag so aufgebaut, dass auch Laien mit dem Eintragen aller wichtigen Informationen zurecht kommen. Aber: Klar sein muss, welche Konsequenzen das Ganze haben kann. Gerade im Hinblick auf die Gesundheitsfragen muss jeder Privatversicherte seine Pflichten kennen. Andernfalls kann – und hier wird es schnell ungemütlich – der Versicherer auch zum Rücktritt vom Vertrag als Reaktionsmöglichkeit greifen.

DBV Krankenversicherung Antrag: Die Fakten auf einen Blick

  • Antrag unbedingt genau durchlesen
  • Persönliche Angaben für Antragsteller/Versicherungsnehmer
  • Fragen nach Beruf/Beihilfesatz
  • Gesundheitsfragen erfassen ambulante/stationäre Behandlungen
  • Versicherte unterliegen § 19 VVG
  • Falsche Angaben riskieren Versicherungsschutz
Achtung: Bitte prüfen Sie, dass die eingegebenen Daten korrekt und vollständig sind. Ansonsten kann leider kein Vergleich erstellt werden.

1. DBV Krankenversicherung Antrag: Diese Infos werden benötigt

Über die DBV Krankenversicherung Tarife können sich Arbeitnehmer und Beamte gegen Krankheitskosten absichern. Letztgenannte Personengruppe hat den Vorteil, dass der Dienstherr bereits einen Teil der Kosten für die Behandlung übernimmt. Aufgrund der geltenden Versicherungspflicht muss nur für den verbleibenden Prozentsatz der Kosten eine Private Krankenversicherung für Beamte abgeschlossen werden. Unterscheiden sich die Anträge für die einzelnen Zielgruppen? Nein, der Antrag bei der DBV erfasst alle relevanten Informationen in einem Formular.

Persönliche Daten

Prinzipiell trennt die Versicherung zwischen Antragsteller und Versicherungsnehmer. Diese Unterscheidung ist unter anderem wegen der Möglichkeit nötig, dass eine Versicherung auch auf fremde Rechnung abgeschlossen werden kann. Zu den erfassten Informationen gehört unter anderem:

  • Namensdaten & Alter
  • Geschlecht sowie Geburtsdatum
  • Wohnort/Adresse
  • Beruf
  • Beihilfeanspruch

Entsprechende Informationen erhebt nicht nur die DBV. Auch seitens der anderen Versicherer (z.B. Debeka) werden diese Angaben – wenn teils auch in etwas anderer Form – verlangt.

Informationen zu Vorversicherungen

Dass der Versicherer nach eventuell bestandenen Absicherungen mit ähnlichen Leistungen fragt, sorgt im ersten Moment für Verwunderung. Allerdings ist dieser Aspekt nachvollziehbar. Es geht um die Prüfung, wer im weiteren Verlauf für Kosten eventuell einstehen muss. Daher wird an dieser Stelle auch nach bestehenden Zusatzversicherungen gefragt.

Gesundheitsfragen/Gesundheitsprüfung

Hier geht es um ein zentrales Element im DBV Krankenversicherung Antrag. Über die Gesundheitsfragen bewertet der Versicherer (anhand der Antworten), inwiefern der Antragsteller besondere Gefahrumstände Zum Beispiel kann dies eine diagnostizierte Hypertonie, Adipositas oder Diabetes sein. Dieser Punkt ist daher mit besonderer Sorgfalt auszufüllen. Tauchen entsprechend Risiken auf, kann dies Risikozuschläge oder gar die Ablehnung des Antrags nach sich ziehen. Gefragt wird unter anderem nach dem Hausarzt, Sehhilfen oder:

  • zurückliegende ambulante Behandlungen
  • zurückliegende stationäre Behandlungen
  • zurückliegende Zahnbehandlungen

Wichtig: Die Zeiträume bei der DBV variieren – je nach Behandlungsbereich. Im Zusammenhang mit stationären Behandlungen erstreckt das Betrachtungsintervall auf fünf Jahre, bei ambulanten Behandlungen auf drei Jahre.

Wichtig: In den Gesundheitsfragen ist die Rede von notwendigen/angeratenen Behandlungen. Diese Formulierung wird leider von Patienten gern fehlinterpretiert. Sobald Ärzte oder Zahnärzte eine Diagnose stellen wäre dies hier anzugeben. Andernfalls droht im weiteren Verlauf durchaus Ärger.

Besonders im Hinblick auf Tarife, die mit einem höheren Zahnschutz kombiniert werden, stellt die DBV weitreichende Fragen zur Zahngesundheit.

Der DBV Krankenversicherung Antrag schließt – wie bei anderen Assekuranzen – mit Datenschutzerklärung, ergänzenden Hinweisen und den Datenschutzbestimmungen sowie der Belehrung zum Widerruf. Achtung: Beihilfeberechtigte dürfen nicht vergessen, die Angaben zum Beihilfestatus zu machen.

2. Vorsicht: Konsequenzen bei falschen Angaben!

In Deutschland haben Versicherte nicht nur Rechte. Ihnen fallen auch gewisse Pflichten zu. Diese ergeben sich unter anderem aus dem Vertragsrecht – aber auch konkret aus dem VVG. Letzteres umreißt in § 19 Versicherungsvertragsgesetz die Anzeigepflichten des Antragstellers.

Dieser ist verpflichtet, Versicherer wie die DBV oder AXA und Allianz über die Gefahrumstände zu informieren – sofern danach schriftlich gefragt wird. Wer diese Pflicht verletzt, sieht sich durchaus sehr ernsten Konsequenzen gegenüber.

Beispiel: Ein Versicherter weiß um eine leichte Bluthochdruckerkrankung. Diese wird allerdings verschwiegen. Kommt es im weiteren Verlauf zur Behandlung des Bluthochdrucks und fliegt der Schwindel auf, kann die DBV vom Vertrag zurücktreten – und bleibt am Ende sogar leistungsfrei. Wie schnell sich ein Privatversicherter in dieser Situation wiederfindet, richtet sich nach den Umständen.

Werden die Gesundheitsfragen fahrlässig nicht korrekt beantwortet, kann der Versicherer nicht einfach vom Vertrag zurücktreten – sondern nur kündigen. Und: Sofern die betreffenden Umstände trotz allem zum Vertragsschluss geführt hätten, sind sowohl Rücktritt (Achtung: nur wegen grober Fahrlässigkeit) also auch Kündigung nicht möglich. Der Versicherer kann hier aber verlangen, dass die

Übrigens: Rücktritt und Leistungsfreiheit bzw. die auslösenden „Tatbestände“ verjähren. Generell gilt, dass beispielsweise bei Fahrlässigkeit nach fünf Jahren der Versicherer nicht mehr entsprechend reagieren kann bzw. bei Arglist/Vorsatz nach 10 Jahren.

3. Vor dem Antrag vergleichen: Besserer Schutz zum gleichen Preis?

Die Private Krankenversicherung Vorteile sind verlockend. Wer sich privat versichern kann – wie Arbeitnehmer ab einem Jahreseinkommen von 69.300 Euro oder Beamte – ist versicherungsfrei (grundlegende Private Krankenversicherung Voraussetzung). Vor der Unterschrift muss nicht nur klar sein, welche Bedeutung und Tragweite der Antrag hat. Es kommt darauf an, sich für den auf lange Sicht richtigen Tarif zu entscheiden. Verbraucher werden dieses Ziel nur mit dem Tarifrechner erreichen. Die Ergebnisse aus dem PKV Vergleich richten den Fokus nicht nur auf die Leistungen – sondern auch die persönliche Lebenssituation.

Fazit: Wahrheitsgemäße Angaben zahlen sich aus

Wer sich privat versichern will, muss mehrere Hürden nehmen. Die Versicherungsfreiheit ist zwar Grundvoraussetzung, schwierig kann der Einstieg in die PKV aber auch durch den Antrag werden. Gerade die Gesundheitsfragen sind bei Versicherten gefürchtet. Leichtfertig nicht alle Behandlungen angeben oder vielleicht sogar einige Aspekte „aufhübschen“ führt allerdings sehr schnell in die Sackgasse. Versicherer wie die DBV können in diesem Zusammenhang – und dies ist nicht jedem Interessenten an einer neuen PKV bewusst – aufgrund dieser Anzeigenpflichtverletzung vom Vertrag zurücktreten. Und bleiben am Ende sogar leistungsfrei. Nur wer alle Angaben korrekt macht, kann sich am Ende entspannt zurücklehnen.
Niclas Heike

Niclas Heike interessiert sich seit Jahren für Themen rund um den Versicherungsschutz und recherchiert leidenschaftlich gern zu diesen Themen. Seine Themenbereiche sind vor allem Unfallversicherungen und Berufsunfähigkeit. Korrekte Tarife und faire AGB sind ihm dabei besonders wichtig.

Jetzt unverbindliches PKV-Angebot einholen!