Wie versichern sich in der Debeka Private Krankenversicherung Beamte? Diese Frage ist immer wieder zu hören. Da der Dienstherr hier einen Teil der Behandlungskosten übernimmt, wird gern von sehr niedrigen Kosten für die PKV ausgegangen. Wie korrekt ist dieses Bild? Grundsätzlich entscheiden die Leistungen und natürlich das Eintrittsalter über die Private Krankenversicherung Kosten. Damit Beihilfeberechtigte einen umfassenden Schutz aufbauen, müssen Versicherer wie die Debeka flexible Leistungsbausteine anbieten. Ob dem Unternehmen der Spagat gelingt, darum geht es unter anderem im Ratgeber.
Debeka PKV Beamte: Der Faktencheck
- Sondertarife für Beihilfeberechtigte
- Kostenerstattung für ambulante Behandlung
- Erstattung für Wahlleistungen möglich
- Schutz der Zahngesundheit
- Günstiger Einstieg durch Beihilfe
Inhaltsverzeichnis
1. Debeka Private Krankenversicherung Beamte: Die Tarife im Überblick
Die Debeka Krankenversicherung bietet Versicherungslösungen, die speziell auf Beamte zugeschnitten sind. Versichert werden unter anderem:
- die ambulante Heilbehandlung
- die stationäre Behandlung
- die zahnärztliche Behandlung
- Zuschüsse für Kur- und Sanatoriumsbehandlung
- Auslandsreisen
Wer beispielsweise 2024 in die Debeka PKV mit einem Beihilfeanspruch von 50 Prozent (z.B. Bundesbeihilfe) einsteigt und im Jahr 1997 geboren wurde, zahlt einen monatlichen Debeka Krankenversicherung Beitrag von ca. 246,21 Euro (Tarife B30, B20K, WL30, WL20K, BC).
Video: Verbeamtung & private Krankenversicherung erklärt
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Mehr InformationenDer Beamten-Tarif umfasst in Bezug auf die ambulanten Behandlungen folgende Leistungen:
- Ärztliche Behandlungsleistungen
- Arznei- und Verbandmittel sowie Verbrauchsmaterialien
- Leistungen von Heilpraktikern
- Heilmittel wie Massagen, Ergotherapie, Logopädie und Osteopathie
- Sehhilfen und Hilfsmittel oder Augen-OPs (wie LASIK-Operationen)
- Künstliche Befruchtung & Leistungen bei Schwangerschaft z. B. Geburtsvorbereitung
- Fahrten & Transporte
- Psychotherapeutische Behandlung
- Ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe
- Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Präventionskurse sowie Diabetes-Schulungen
Zu den stationären Behandlungen zählen:
- Unterbringung im Ein- bzw. Zweibettzimmers (bei Verzicht auf Wahlleistungen Ersatz Krankenhaustagegeld)
- Anschlussheilbehandlung
- Fahrten und Transporte
- Rooming-In
- Entwöhnung- bzw. Entzugsbehandlung bei Suchterkrankungen.
Die Leistungen für eine zahnärztliche Behandlung bestehen unter anderem aus:
- Zahnbehandlung
- Prophylaxe und PZR
- Zahnersatz wie Kronen, Brücken, Implantate
- funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
- KFO
2. Beihilfe: Bedeutung und Leistungsumfang im Detail
Beihilfe bedeutet, dass begünstigte Personenkreise in Bezug auf die Behandlungskosten:
- beim Haus-/Facharzt
- bei Klinikaufenthalten
- beim Zahnarzt
einen Sonderstatus genießen. Sie erhalten einen Teil der Krankheitskosten erstattet. Die Rede ist von Beamten oder Richtern, Beamtenanwärtern und Angestellten im öffentlichen Dienst mit Beihilfeanspruch.
Die Tatsache, dass deren Dienstherr für die Versorgung in Teilen aufkommt, ist dem besonderen Treue- und Dienstverhältnis geschuldet, in dem die Beteiligten zueinander stehen. Welche Konsequenzen hat die Beihilfe in der Praxis? Allgemein übernehmen die Dienstherren – also:
- Bund
- Länder und
- Kommunen
für Beihilfeberechtigte nicht die kompletten Leistungskosten. Dies bedeutet, dass für die Differenz eine Krankheitskostenversicherung abzuschließen ist. Letzteres ergibt sich aus der geltenden Versicherungspflicht. Wie hoch die Beihilfesätze sind, hängt von den einzelnen Beihilfeverordnungen ab. Allgemein werden für:
- den Beihilfeberechtigten 50 Prozent Kosten
- Begünstigte (Ehepartner) 70 Prozent Kosten
- Kinder 80 Prozent Kosten
erstattet.
Für die verbleibenden Kosten können Betroffene einen Sondertarif in der PKV abschließen – oder als freiwilliges Mitglied in die GKV eintreten. Letzteres hat aber beispielsweise den Nachteil, dass für Beamte kein PKV Arbeitgeberzuschuss vorgesehen ist.
Das Thema Beihilfe und Kinder
Die Beihilfe deckt auch Kosten, die für Kinder und Familienangehörige des Beihilfeberechtigten anfallen. Damit die Leistungen des Dienstherren in Anspruch genommen werden können, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Die Beihilfe für Kinder ist beispielsweise an den Bezug von Kindergeld gebunden.
Darüber hinaus ergibt sich eine weitere Besonderheit. Familien, in denen ein Elternteil – aufgrund der Beihilfe – privat versichert und ein Elternteil Mitglied der GKV ist, können unter Umständen wählen, wo der Nachwuchs versichert wird. Generell gilt: Erzielt das gesetzlich versicherte Elternteil das höhere Einkommen, kann das Kind in der beitragsfreien Familienversicherung untergebracht werden. Andernfalls bleiben nur die PKV oder die freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV.
3. Tarif-Vergleich: Gibt es eine bessere Alternative?
Auch wenn die Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten deckt – ohne zusätzlichen Schutz geht es nicht. Beamte und andere Beihilfeberechtigte müssen entscheiden, welche Aspekte für die Krankenversicherung zählen sollen. Neben den Leistungen spielt der Beitrag immer eine wichtige Rolle. Um die Bedürfnisse perfekt auszubalancieren, braucht es den Überblick zu Beihilfetarifen. Und genau dafür sorgt der Tarifrechner.